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25 Jahre Detektei Schiesser

Detektei Schiesser Augsburg

Unerlaubte Nebentätigkeit

Detektei Schiesser übernimmt die Beobachtung und Überwachung von verdächtigen Mitarbeitern bei konkretem Verdacht, dass eine unerlaubte Nebentätigkeit vorliegt. Gern informieren wir Sie bei einem kostenlosen Erstgespräch über Erfolgschancen und Kosten einer Ermittlung in Ihrem Unternehmen. Hierfür stehen wir Ihnen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 - 11 007 00 jederzeit zur Verfügung.

Grundsätzlich steht es jedem Arbeitnehmer offen, neben seiner Vollzeitstelle einer Nebentätigkeit nachzugehen. Generell besteht die Pflicht, dass die Nebentätigkeit dem Arbeitgeber angezeigt wird. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmer eine unerlaubte Nebentätigkeit ausüben, die entweder per se illegal ist oder aber nur durch die fehlende Genehmigung Ihrerseits nicht erlaubt ist. Egal warum, es handelt sich um eine unerlaubte Nebentätigkeit. Sofern Sie auch nur den geringsten Verdacht gegen einen Ihrer Mitarbeiter hegen, sollten Sie die Arbeit unserer Privatdetektive in Anspruch nehmen.

 

Ist eine Nebentätigkeit genehmigungspflichtig?

Generell gilt: Ob eine Nebentätigkeit einer Genehmigung bedarf, ist davon abhängig, ob der Arbeits- oder der Tarifvertrag dies gestattet. Wenn hier keine Regelung enthalten ist, darf der Arbeitnehmer normalerweise auch ohne Genehmigung eine Nebentätigkeit ausüben. Es gibt allerdings einige wichtige Einschränkungen: Der Arbeitnehmer darf ohne ausdrückliche Genehmigung seines Arbeitgebers keine Tätigkeit für einen Konkurrenten/Wettbewerber ausüben. Wer dagegen verstößt, kann durchaus mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Wenn Sie also den Verdacht hegen, dass ein Mitarbeiter Nebentätigkeiten während seines Erholungsurlaubs, während einer Krankschreibung/krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausübt und/oder die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Höchstarbeitszeit überschreitet, dann sollten Sie sich von uns zunächst über eine sinnvolle Vorgehensweise beraten lassen.

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Wann liegt eine unerlaubte Nebentätigkeit vor?

Unerlaubte Nebentätigkeit

Eine unerlaubte Nebentätigkeit liegt immer dann automatisch vor, wenn der Arbeitnehmer in eine Wettbewerbssituation zum Arbeitgeber tritt. Dies kann gegeben sein, indem er für Ihren Konkurrenten tätig wird, aber auch eine eigene selbstständige Tätigkeit in derselben Branche führt dazu, dass es sich um eine unerlaubte Nebentätigkeit handelt. Eine Abwerbung Ihrer Kunden ist Ihrem Arbeitnehmer natürlich ebenfalls nicht erlaubt. Eine unerlaubte Nebentätigkeit liegt außerdem dann vor, wenn arbeitsvertraglich vereinbart wurde, dass jede Nebentätigkeit mit Ihnen abgesprochen werden muss und Ihrer Zustimmung unterliegt, und der Arbeitnehmer eben diese Zustimmung nicht eingeholt hat.

 

Kann der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit ablehnen und wann darf der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit verbieten?

Die Antwort ist: Es kommt darauf an. Eine Klausel im Arbeitsvertrag "Entgeltliche selbstständige Nebentätigkeiten und Nebentätigkeiten in einem anderen Arbeitsverhältnis sind dem Arbeitgeber anzuzeigen und bedürfen seiner vorherigen Zustimmung. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht entgegenstehen." ist rechtmäßig. 

Wenn eine Nebentätigkeit allerdings die berechtigten Interessen des Hauptarbeitgebers verletzt und daher unzulässig ist, kann dies zu einer Abmahnung, einer ordentlichen Kündigung und in besonders schweren Fällen auch zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung führen.

Gerne prüfen wir mit Ihnen gemeinsam den Wortlaut Ihrer Arbeitsverträge, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Eine echte Rechtsberatung dürfen wir allerdings nicht vornehmen.

 

Die Maßnahmen unserer Detektei bei Verdacht auf unerlaubte Nebentätigkeit

Vermuten Sie, dass einer Ihrer Arbeitnehmer eine unerlaubte Nebentätigkeit ausübt? Dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unseren Privatdetektiven. Sie informieren uns zunächst darüber, welche Indizien aus Ihrer Sicht dafür sprechen, dass der Mitarbeiter eine unerlaubte Nebentätigkeit aufgenommen hat. Anschließend werden wir gemeinsam einen Plan ausarbeiten, wie die benötigten Beweise für die unerlaubte Nebentätigkeit durch unsere Detektei erwirkt werden können. Meist streben unsere Privatdetektive in dieser Situation eine Observation des betreffenden Mitarbeiters an. Wenn er einer Nebenbeschäftigung nachgeht, wird eine Überwachung dies zeitnah zeigen. Durch Foto- und Videomaterial kann so zeitnah nachgewiesen werden, wann Ihr Arbeitnehmer in welchem Unternehmen und zu welchen Zeiten die unerlaubte Nebentätigkeit ausübt. Dieses Beweismaterial wird es Ihnen später erleichtern, arbeitsrechtliche Konsequenzen gegen den Mitarbeiter einzuleiten und gegebenenfalls die Beweisführung in einem Kündigungsschutzprozess zu führen.

 


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