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25 Jahre Detektei Schiesser

Detektei Schiesser Augsburg

Arbeitgeberermittlung

Bei einer Arbeitgeberermittlung wird in der Regel überprüft, ob ein Mitarbeiter weitere Arbeitgeber hat. Wenn Sie als Arbeitgeber den Eindruck haben, dass einer Ihrer Mitarbeiter einer nicht genehmigten Nebenbeschäftigung nachgeht, können Sie unsere Privatdetektei mit einer Arbeitgeberermittlung beauftragen. Wir ermitteln, observieren und dokumentieren lückenlos. Über eine breite Vernetzung von Kontakten und Datenbankabfragen diverser Einrichtungen ist die Informationsbeschaffung in kurzer Zeit möglich. Auf der Basis dieser ersten ermittelten Informationen erfolgt die Observation des Mitarbeiters. Wo es notwendig ist, setzen wir auch moderne Technik ein.

Arbeitgeberermittlung bei unerlaubter Nebentätigkeit

Arbeitgeberermittlung

Durch genaue Recherchen, Observationen und mit dem Einsatz bewährter Technik bei der Arbeitgeberermittlung ermitteln wir, ob und wo Ihr Mitarbeiter sonst noch zusätzlich tätig ist. Dabei wird auch ermittelt, ob es sich um ein oder mehrere zusätzliche Arbeitsverhältnisse handelt. Als Ergänzung der Ermittlungen erfahren Sie aus unserer lückenlos dokumentierten Arbeitgeberermittlung auch, ob Ihr Mitarbeiter soziale Mittel bezieht. Eine andere Nutzung der Arbeitgeberermittlung besteht darin, dass uns Arbeitnehmer beauftragen, die noch offene Forderungen gegenüber ihrem ehemaligen Arbeitgeber durchsetzen wollen. Allzu oft stellt sich bei der Ermittlung heraus, dass dieser Arbeitgeber nicht mehr auffindbar ist. Durch eine stark vernetzte detektivische Arbeit und den Einsatz bewährter Techniken hat das Auffinden dieser Schuldner bei der Arbeitgeberermittlung eine hohe Erfolgsquote.

 

 

Arbeitgeberermittlung zur Schuldentilgung

Die Arbeitgeberermittlung wird auch von Gläubigern gerne genutzt, wenn Schuldner ihre Zahlung verweigern. In solchen Fällen wird geprüft, wo der Schuldner ein Arbeitsverhältnis aufgenommen hat. Durch die Arbeitgeberermittlung werden spätere Lohnpfändungen zur Schuldentilgung möglich. Das Ergebnis einer Arbeitgeberermittlung kann auch sein, dass kein Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis vorliegt und der Schuldner soziale Mittel wie Arbeitslosengeld oder Hartz IV in Anspruch nimmt. Auch über solche Rechercheergebnisse der Arbeitgeberermittlung informiert die Detektei Schiesser den Auftraggeber mit einer umfassenden und lückenlosen Dokumentation.

Sie können uns natürlich jederzeit unverbindlich kontaktieren. In einem Beratungsgespräch über die Arbeitgeberermittlung können Vorgehensweisen unserer Detektei, der mögliche Einsatz technischer Hilfsmittel und die Höhe der individuellen Erfolgschancen unserer Ermittlungen besprochen werden. Die Arbeitgeberermittlung steht jedem Auftraggeber offen, der ein berechtigtes Interesse am Ergebnis hat. Wir führen bundesweit erfolgreich Recherchen und Ermittlungen für Sie durch. Im Bedarfsfall recherchieren wir natürlich auch über die Landesgrenze hinaus. Durch das Ergebnis haben Ungewissheiten ein Ende und Forderungen können durchgesetzt werden.

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