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25 Jahre Detektei Schiesser

Detektei Schiesser Augsburg

Abrechnungsbetrug

Fälle von Abrechnungsbetrug sind keine Seltenheit. Ob es sich dabei um verdächtig hohe Fahrt-/Reisekosten oder um gefälschte Belege handelt: für den Arbeitgeber bedeutet diese Art von Betrug fehlende Einnahmen und ein verletztes Vertrauensverhältnis zu den Mitarbeitern. Leider kommt es immer häufiger dazu, dass sich Mitarbeiter ihnen nicht zustehendes Geld in die eigene Tasche wirtschaften. Dies geschieht mit so viel Geschick, dass die Tat meist schwer nachzuweisen ist. Gerade wenn sich mehrere Mitarbeiter zusammengeschlossen haben, um den Betrug gemeinsam zu verbergen, ist es nicht einfach, einen Verdacht auf Abrechnungsbetrug nachzuweisen.

In Fällen wie diesen ist es ratsam, sich professionelle Hilfe zu holen. Unsere Wirtschaftsdetektei Schiesser ermittelt für Sie diskret und transparent! Durch unsere langjährige Erfahrung besitzen unsere fachkundigen Detektive das nötige Hintergrund Wissen, um Abrechnungsbetrug aufzudecken und die verantwortlichen Mitarbeiter ausfindig zu machen.

 

Spesenbetrug und Abrechnungsbetrug sind ein Kündigungsgrund

Oftmals fängt ein Abrechnungsbetrug im Kleinen an: Hier zu viel abgerechnete Fahrtzeiten oder Kilometer, da eine unberechtigte Kundenbewirtung, dort ein Missbrauch der Firmenkreditkarte oder gefälschte Quittungen und Belege. Auch Schummeleien bei manueller Zeiterfassung und Stundenzetteln kommen häufiger vor als man glaubt. Abrechnungsbetrug kann in allen Hierarchiestufen eines Unternehmens vorkommen: Vom Außendienstler bis zur Führungskraft. Wenn der Mitarbeiter merkt, dass diese Betrügereien nicht entdeckt werden, wird er meist immer dreister. Die Rechtsprechung ist hier allerdings eindeutig: Betrug ist Betrug und es handelt sich keinesfalls um ein Kavaliersdelikt.

Ein Beispiel: Eine Mitarbeiterin hat einen Hauptwohnsitz und eine Ferienwohnung, die ca. 100 km davon entfernt liegt. Meist verbringt sie dort das Wochenende. Diese Fahrten sind also eindeutig private Fahrten. Wenn diese Mitarbeiterin jedoch angibt, ihren Hauptwohnsitz in der Ferienwohnung zu haben, könnte sie für jede Fahrt zum Arbeitsplatz – hin und zurück – täglich 200 km abrechnen. Es ist in manchen Gegenden durchaus glaubhaft, 100 km zum Arbeitsplatz zu pendeln. Viele Mitarbeiter müssen das tatsächlich. Wenn Sie aber als Arbeitgeber so Ihre Zweifel haben, dann lassen Sie diese spezielle Mitarbeiterin am besten durch einen Privatdetektiv überwachen.

 

Bei stichfesten Beweisen lohnt der Gang zum Arbeitsgericht

Wenn eine Observation nach einem Anfangsverdacht hieb- und stichfeste Beweise für einen Abrechnungsbetrug erbringt, sollten Sie den Gang zum Arbeitsgericht nicht scheuen. Zum einen können Sie den entstandenen Schaden einklagen, zum anderen dient dies als abschreckendes Beispiel für andere möglicherweise auch nicht so korrekte Mitarbeiter und Nachahmungstäter.>

Aber Achtung: Eine fristlose Kündigung bei nicht nachweisbarem Abrechnungsbetrug ist unwirksam. Wenn Sie also einen Anfangsverdacht auf Abrechnungsbetrug haben, kontaktieren Sie uns und wir besprechen die Möglichkeiten einer Überwachung und einer lückenlosen Dokumentation des Abrechnungsbetrugs

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Ermittlungen durch die Detektei Schiesser

Abrechnungsbetrug

Unser genaues Vorgehen hängt stark von der jeweiligen Situation ab. Dabei kann beispielsweise schon durch präzise eingesetzte Videoüberwachung ein Verdacht bestätigt werden. Eine weitere Möglichkeit Abrechnungsbetrug nachzuweisen geschieht durch vorgetäuschte Einkäufe unserer Detektive, die sich als Kunden ausgeben. Liegt jedoch ein Verdacht auf Abrechnungsbetrug eines Außendienstmitarbeiters vor, ist eine Observation notwendig. Hierbei beobachten unsere Detektive die betroffene Person und vergleichen angegebene Kilometerzahl, Fahrzeiten und Termine mit den tatsächlichen Werten. Gleiches gilt bei Arbeitszeiten. Falsche Angaben können hier bestätigt werden, indem der genaue Arbeitsbeginn sowie das Arbeitsende und zwischenzeitliche Pausen durch unsere Ermittler festgehalten werden.

Haben Sie einen Verdacht auf Abrechnungsbetrug oder ärgern sich ständig über zu hohe Hotel- oder Verpflegungskosten? Fallen seit geraumer Zeit hohe Fahrtkosten für einen Mitarbeiter an? Könnte es der Fall sein, dass einer Ihrer Mitarbeiter falsche Angaben über seine Arbeitszeiten macht? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie die Wirtschaftsdetektei Schiesser! Bei einer kostenlosen Erstberatung beantworten wir gerne offenstehende Fragen und geben Ihnen eine Handlungsempfehlung.

Wenn Sie also einen Verdacht auf Abrechnungsbetrug hegen, rufen Sie uns gerne an.

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