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25 Jahre Detektei Schiesser

Detektei Schiesser Augsburg

Personalüberwachung

Wirtschaftsdetektei Schiesser übernimmt die Beobachtung und Observation von verdächtigen Mitarbeitern bei konkretem Anfangsverdacht. Gern informieren wir Sie bei einem kostenlosen Erstgespräch über Erfolgschancen und Kosten einer Personalüberwachung in Ihrem Fall. Hierfür stehen wir Ihnen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 - 11 007 00 jederzeit zur Verfügung.

Straftaten seitens der Arbeitnehmer in Unternehmen kommen häufiger vor, als man annimmt und die dabei entstehenden finanziellen und materiellen Konsequenzen sind für viele Arbeitgeber schwerwiegend. Auch leiden das Arbeitsklima und der Betriebsfrieden durch unaufgeklärte Verdachtsmomente. 

Die Personalüberwachung zählt unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften zu den effektivsten Mitteln, um ein Fehlverhalten des zu überwachenden Mitarbeiters gerichtsverwertbar nachzuweisen. Die Personalüberwachung kann sich dabei sowohl auf einzelne Arbeitnehmer als auch auf die gesamte Belegschaft konzentrieren.

 

Wann ist eine Personalüberwachung erlaubt?

Sie als Arbeitgeber dürfen Ihre Mitarbeiter in ihrem dienstlichen Umfeld im Unternehmen prinzipiell überwachen. Es muss allerdings einen triftigen Grund dafür geben. Die Observation muss in jedem Fall „erforderlich und verhältnismäßig“ sein. Die rechtlichen Bestimmungen setzen einem Arbeitgeber hier enge Grenzen. Wenn Sie diese Grenzen überschreiten, könnte dies sogar Ihrerseits eine Straftat sein.

Lassen Sie sich hier von uns frühzeitig beraten.

 

 

Personalüberwachung

Wenn also ein begründeter Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug, Spesenmanipulation, Diebstahl, Unterschlagung, Veruntreuung, Ausspähen von Firmendaten, Korruptions- und Wettbewerbsdelikte oder einen der zahlreichen anderen Bereiche interner Mitarbeiterkriminalität besteht, kommt die Personalüberwachung zum Einsatz. Wenn Sie den Verdacht haben, dass sich in Ihrem Unternehmen Unstimmigkeiten häufen, sollten Sie eine Personalüberwachung durch einen Detektiv erwägen. Erklären Sie uns in einem unverbindlichen Gespräch die Hintergründe und gemeinsam werden wir mit Ihnen ein individuelles Konzept für eine kompetente und professionelle Personalüberwachung erstellen. 

 

Beschaffung gerichtsverwertbarer Beweise durch professionelle Personalüberwachung

Wirtschaftsdetektei Schiesser bietet eine professionelle Personenüberwachung durch diskrete und zielgerichtete Observation und Beschaffung eindeutiger, gerichtsverwertbarer Beweise in Form von detaillierten Dokumentationen, sowie Video -/Photographie. Dabei halten wir uns stets an die rechtlichen Rahmenbedingungen.

 

Was darf der Arbeitgeber überwachen?

Bedenken Sie, dass jede Mitarbeiterüberwachung grundsätzlich zunächst gegen das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verstößt und gegen die geltenden Richtlinien des Datenschutzes. Es gibt jedoch Ausnahmefälle. 

Einige unserer Tätigkeitsfelder für Überwachung von Personal sind unter anderem

  • Personalüberwachung bei Verdacht auf vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit und/oder Schwarzarbeit bzw. genesungswidriges Verhalten
  • Observation der Aussendienstmitarbeiter bei Unstimmigkeiten der Spesenabrechnungen
  • Testkäufe bei Differenzen in den Kassenabrechnungen oder Warenbeständen
  • der arbeits- und strafrechtlich unbedenkliche Einsatz technischer Überwachungseinrichtung zur Aufklärung der Tathergänge
  • Bewerberüberprüfung zum Schutz vor gefälschten Bewerbungsunterlagen

 

Was ist Leistungskontrolle?

Wenn Sie der Meinung sind, Ihre Mitarbeiter leisten zu wenig oder verhalten sich ungebührlich, müssen Sie auch hier bestimmte Regeln einhalten. Eine Verhaltens- und Leistungskontrolle ist nämlich gesetzlich nicht erlaubt. So dürfen Sie beispielsweise keine Kontrollprogramme auf den Computern am Arbeitsplatz installieren, die automatisch die Qualität der Arbeit den Umgang mit dem Gerät protokollieren. Aber auch hier gilt: Ausnahmen bestätigen die Regel. Die Vermutung, dass ein Arbeitnehmer den Computer für private Angelegenheiten nutzt, zählt jedoch nicht dazu. Ein Ausnahmefall wäre ein konkreter Verdacht einer Straftat oder einer schwerwiegenden Pflichtverletzung. Haben Sie einen solchen Verdacht, dann lassen Sie sich auf alle Fälle zunächst von uns beraten. <Link>


Wer darf meine Arbeitszeit kontrollieren?

Grundsätzlich gilt: Arbeitgeber dürfen die Einhaltung der Arbeitszeit durch ihre Mitarbeiter kontrollieren. Sie wissen ja: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“. Zeiterfassungssysteme unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sind also erlaubt. Aber auch hier hat der Gesetzgeber Grenzen gesetzt und schützt so die Arbeitnehmer vor einer übermäßigen Kontrolle am Arbeitsplatz. Und beachten Sie bitte: Der Betriebsrat kann bei Verhaltens- oder Leistungsüberwachungen mitbestimmen. Wir beraten Sie gerne. <Link>

 

Diskrete Beweisführung und bewährte Technik

Die erfahrenen und kompetenten Ermittler der Wirtschaftsdetektei Schiesser setzen erprobte bzw. bewährte Technik zur Beweisführung ein, arbeiten diskret und halten dies im Rahmen einer Dokumentation -/Berichterstattung bei jeder Maßnahme fest. Mit den gerichtlich verwertbaren Beweisen, die wir im Rahmen der Personalüberwachung sammeln, nehmen wir der Gegenpartei oftmals die Grundlage für langwierige Verhandlungen und ersparen Ihnen hohe Abfindungen.

Wenn Sie also durch Auffälligkeiten in Ihren Kassenabrechnungen verunsichert sind, es Anhaltspunkte dafür gibt, dass einer Ihrer Mitarbeiter ungerechtfertigt „ krankfeiert“ oder Sie einen unerklärlichen Kundenverlust bemerken, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen sie sich unverbindlich beraten. Reagieren Sie schnell und entlarven Sie mithilfe einer gezielten Mitarbeiterüberwachung unternehmensschädigende Aktivitäten Ihrer Mitarbeiter. 

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

 

Detektei Schiesser ermittelt bundesweit

Hans Schiesser ist langjähriges Mitglied im Bundesverband Deutscher Detektive e.V, Österreichischer Detektiv-Verband (oedv.at, Fachverband Schweizerischer Privat-Detektive sowie in der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik (dgfk.info). Wir legen Wert auf permanente Weiterbildung unserer Mitarbeiter, profunde Praxiserfahrung und hohe Qualitätsstandards bei der Ausübung des Detektiv-Berufs. Als Detektei für Wirtschaftsermittlungen sind wir mit den besonderen Anforderungen einer Überwachung im Unternehmensumfeld vertraut und verfügen auch über das technische Know-how, um unerlaubte Handlungen durch das Personal aufzudecken.

 


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