Kostenfrei und unverbindlich anrufen!

✆ 0800 - 11 007 00

International Calls (gebührenpflichtig):
+49 (0)8294 - 80 41 38

 

25 Jahre Detektei Schiesser

Detektei Schiesser Augsburg

Unlauterer Wettbewerb

Wettbewerbsverstöße sehen wir tagtäglich in der Marktwirtschaft und oft fallen sie uns noch nicht einmal auf. Unternehmer verlieren dadurch jedoch viel Geld, da durch Wettbewerbsverstöße die Entscheidungsfreiheit von Verbrauchern und Unternehmern negativ beeinflusst und der Wettbewerb eingeschränkt wird.

Typische Wettbewerbsverstöße

Typische Beispiele für Wettbewerbsverstöße sind beispielsweise das Verbreiten unwahrer Tatsachen über Wettbewerber, die Werbung mit Selbstverständlichkeiten und Garantien oder die Behinderung des Wettbewerbs. Wettbewerbsverstöße im Internet beziehen sich häufig auf die Nichteinhaltung der Impressumspflicht, der Preisangabenverordnung oder der Widerrufsbelehrung. Als Unternehmer müssen Sie Ihre Position am Markt schützen und sollten es nicht akzeptieren, wenn Wettbewerber Wettbewerbsverstöße begehen, um Sie auszubooten. Beauftragen Sie die Detektei Schiesser mit Ihrem Fall.

Maßnahmen der Detektei bei Verdacht auf Wettbewerbsverstöße

Wettbewerbsverstösse

Wir ermitteln zunächst, welche Wettbewerbsverstöße vorliegen und halten fest, wer für das Fehlverhalten verantwortlich ist. Unsere Privatdetektive sichern Beweise und drucken beispielsweise Kopien von Websites mit fehlenden Angaben oder unerlaubter Werbung aus, damit Sie vor Gericht hieb- und stichfeste Beweise vorlegen können. Im ersten Schritt gehen Sie gegen Wettbewerbsverstöße im Regelfall mit einer Abmahnung aus der Verletzung von Rechten aus dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor). Doch bereits in diesem grundsätzlich einfachen Schreiben müssen Sie die entdeckten Wettbewerbsverstöße bereits mit Beweisen belegen können. Ansonsten müssen Sie sich darauf einstellen, dass sich die Gegenseite gegen die Abmahnung zur Wehr setzen wird. Im schlimmsten Fall bleiben Sie dann sogar auf den Kosten der anwaltlichen Beauftragung sitzen.

Sind Sie jedoch im Recht und die Abmahnung wegen der Wettbewerbsverstöße ist gerechtfertigt, haben Sie gegenüber dem Wettbewerber nicht nur einen Anspruch auf die Erstattung der Anwaltskosten, sondern auch auf die Rückerstattung der Aufwendungen für unsere Detektei. Sie können daher nur gewinnen, wenn Sie unsere Privatdetektive auf die Aufdeckung von Wettbewerbsverstößen ansetzen. Vermuten Sie Wettbewerbsverstöße Ihrer Konkurrenten? Dann verlieren Sie keine wertvolle Zeit und rufen Sie unsere Detektei noch heute an. Unsere Detektive machen sich unverzüglich an die Arbeit und sichern die Beweise für die Wettbewerbsverstöße, bevor die Gegenseite sie beseitigen kann.

Verwandte Themen:   Wirtschaftsermittlungen        Privatdetektive