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30 Jahre Detektei Schiesser

Detektei Schiesser Augsburg

Personalüberwachung durch Detektei – Professionell & rechtssicher

Personalüberwachung durch Detektei: diskret, rechtskonform, gerichtsfest dokumentiert

Ein konkreter Verdacht steht im Raum – Arbeitszeitbetrug, vorgetäuschte Krankheit, Spesenbetrug, Diebstahl oder unerlaubte Nebentätigkeit. Interne Hinweise verdichten sich, doch belastbare Beweise fehlen. Detektei Schiesser klärt den Sachverhalt anlassbezogen, verhältnismäßig und so dokumentiert, dass die Ergebnisse arbeitsrechtlich verwertbar sind.

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Kurzüberblick: Wann Personalüberwachung sinnvoll ist

 

Typische Auslöser

  • Arbeitszeitbetrug – auch im Außendienst
  • Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit / Entgeltfortzahlungsbetrug
  • Spesen- und Abrechnungsbetrug
  • Diebstahl, Unterschlagung, Sabotage
  • Unerlaubte Nebentätigkeit, Schwarzarbeit, Konkurrenztätigkeit
  • Geheimnisverrat und Wettbewerbsverstöße

Was Sie am Ende in der Hand haben

Eine strukturierte Chronologie mit Zeit- und Ortsangaben, beobachteten Handlungen und Belegen (Foto-/Videodokumentation im zulässigen Rahmen) – aufbereitet für arbeitsrechtliche Verwertbarkeit.

Grundprinzipien: Anlassbezogen. Verhältnismäßig. Diskret. Datenschutzbewusst.

Für wen ist diese Leistung gedacht?

 

Arbeitgeber, Geschäftsführung, HR & Compliance

Wenn sich Verdachtsmomente verdichten, brauchen Entscheidungsträger Klarheit – für ein Personalgespräch, eine Abmahnung, eine Kündigung oder präventive Maßnahmen. Wir liefern die rechtssichere Tatsachengrundlage mit geringer Betriebsstörung.

Rechtsanwälte & Unternehmensjuristen

Für die Vorbereitung arbeitsgerichtlicher Verfahren brauchen Rechtsanwälte belastbares Tatsachenmaterial – mit klarer Trennung von Beobachtung und Bewertung. Unsere strukturierten Berichte dienen als Grundlage für Kündigungs- oder Schadensersatzverfahren.

Versicherungen & Schadenabteilungen

Bei Verdacht auf Versicherungsmissbrauch oder Leistungserschleichung im Zusammenhang mit Beschäftigungsverhältnissen unterstützen wir bei der Plausibilisierung und Beweissicherung – sachlich und ohne pauschale Unterstellungen.

Typische Einsatzfelder der Personalüberwachung

 

Arbeitszeitbetrug & Außendienst

Mitarbeitende sind während der Arbeitszeit privat unterwegs, melden nicht existierende Kundenbesuche oder sind über längere Zeiträume nicht erreichbar. Wir stellen tatsächliche Tätigkeiten, Aufenthaltsorte und Zeitfenster fest und dokumentieren sie lückenlos.

Vortäuschen von Krankheit

Trotz Krankschreibung werden körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt, Nebenjobs wahrgenommen oder Reisen unternommen. Wir halten beobachtbare Tatsachen fest, die im Widerspruch zur mitgeteilten Arbeitsunfähigkeit stehen – keine medizinische Bewertung, nur belegbare Handlungen.

Spesen- & Abrechnungsbetrug

Fingierte Bewirtungsbelege, doppelte Abrechnungen, manipulierte Fahrtkostenaufstellungen. Wir gleichen Angaben mit der tatsächlichen Situation ab und dokumentieren Abweichungen zwischen gemeldeten und festgestellten Aktivitäten.

Diebstahl, Unterschlagung, Sabotage

Warenabfluss, wiederkehrende Lagerdifferenzen, unerklärliche Inventurabweichungen. Wir identifizieren Verantwortliche und Vorgehensweisen, rekonstruieren Abläufe und dokumentieren beweissicher – ggf. kombiniert mit verdeckten Ermittlungen.

Unerlaubte Nebentätigkeit & Konkurrenztätigkeit

Tätigkeit bei einem Wettbewerber, eigener Gewerbebetrieb neben dem Arbeitsverhältnis oder Schwarzarbeit während Urlaub oder Krankschreibung. Dokumentierte Beobachtungen als Grundlage für arbeitsrechtliche Konsequenzen oder Unterlassungsansprüche.

Geheimnisverrat & Know-how-Abfluss

Unerklärliche Angebotsparität bei Wettbewerbern, systematische Kundenabwerbung, ungewöhnliche Datenübertragungen. Ermittlungsergebnisse bei Bedarf ergänzt durch digitale Ermittlungen oder IT-Forensik.

Rechtlicher Rahmen: Was bei Personalüberwachung erlaubt ist

 

Die folgenden Abschnitte geben einen praxisnahen Überblick. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung – im konkreten Fall empfehlen wir die Abstimmung mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

  • Konkreter Anlass (kein Ermitteln „ins Blaue")

    Es müssen tatsächliche Anhaltspunkte für eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegen. Eine anlasslose Überwachung ist unzulässig (BAG, 27.07.2017 – 2 AZR 681/16).

  • Verhältnismäßigkeit & Zweckbindung

    Mildere Mittel sind vorrangig zu prüfen. Die Observation darf nur so lange und so weit reichen, wie es der Zweck erfordert. Erhobene Daten dürfen ausschließlich für den definierten Zweck verwendet werden.

  • DSGVO / § 26 BDSG (Beschäftigtendatenschutz)

    Die Detektei erhebt nur die für den Ermittlungszweck notwendigen Daten. Bei Gesundheitsdaten (z. B. Beobachtungen zur körperlichen Belastbarkeit) gelten erhöhte Anforderungen nach Art. 9 DSGVO (BAG, 25.07.2024 – 8 AZR 225/23).

  • i
    Betriebsrat (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)

    Reine persönliche Observation ist grundsätzlich nicht mitbestimmungspflichtig. Technische Überwachungsmittel (GPS, Kamera, Tracking-Software) lösen die Mitbestimmung aus – auch wenn sie an eine externe Detektei ausgelagert werden.

  • i
    Beweisverwertbarkeit vor Gericht

    Ein DSGVO-Verstoß führt nicht automatisch zum Beweisverwertungsverbot. Das BAG wägt im Einzelfall ab. Rechtskonform erhobene Beweise mit dokumentiertem Anlass und klarer Struktur haben deutlich bessere Chancen (BAG, 29.06.2023 – 2 AZR 296/22).

Unser Vorgehen bei Personalüberwachung

 
  • 1

    Vertrauliche Erstschilderung & Zielklärung

    Sie schildern die Situation, wir stellen gezielte Fragen: Was ist bekannt, was ist Annahme? Welche Entscheidung soll am Ende möglich sein – Abmahnung, Kündigung, Schadensersatz oder Prävention? Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.

  • 2

    Plausibilitätscheck & rechtliche Leitplanken

    Wir prüfen, ob der geschilderte Sachverhalt einen ausreichenden Anlass bietet, und sagen Ihnen offen, welche Maßnahmen sinnvoll sind – und welche nicht. Dabei berücksichtigen wir datenschutzrechtliche und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen.

  • 3

    Einsatzkonzept: Umfang, Zeitfenster, Ressourcen

    Auf Basis der Zielklärung erstellen wir ein strukturiertes Einsatzkonzept mit definierten Zeitfenstern, Teamgröße und Kommunikationswegen. Das sorgt für Diskretion, Effizienz und Verhältnismäßigkeit.

  • 4

    Durchführung: diskret, dokumentationsstark

    Unsere Ermittler arbeiten unauffällig, dokumentieren systematisch und halten sich strikt an die vereinbarten Grenzen. Bei Veränderungen der Lage stimmen wir uns zeitnah mit Ihnen ab.

  • 5

    Dokumentation & Ergebnisübergabe

    Strukturierter Bericht mit nachvollziehbarer Chronologie, kontextualisierten Belegen (Foto/Video im zulässigen Rahmen) und klarer Trennung von Beobachtung und Einordnung. Optional unterstützen wir bei der Abstimmung mit Ihrem Rechtsanwalt.

Kosten & Entscheidungshilfe für Arbeitgeber

 

Die Kosten richten sich nach dem konkreten Aufwand. Eine saubere Zieldefinition ist der wirksamste Hebel zur Kostenkontrolle.

  • Einsatzdauer: Gezielte Kurzeinsätze günstiger als mehrtägige Observationen
  • Teamgröße: Ein oder mehrere Ermittler je nach Situation
  • Tageszeiten: Wochenend- und Nachteinsätze können Zuschläge verursachen
  • Reiseaufwand: Entfernung und ggf. Unterbringung
  • Komplexität: Mehrere Zielorte oder kurzfristige Einsätze erhöhen den Aufwand

Detektivkosten können unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitnehmer erstattungsfähig sein – bei dokumentiertem Anlass, erforderlicher Maßnahme und bestätigtem Verdacht (BAG, 26.09.2013 – 8 AZR 1026/12).

Ist eine Personalüberwachung naheliegend?

  • Liegen konkrete Auffälligkeiten vor, die schriftlich dokumentiert sind?
  • Ist ein wirtschaftlicher oder organisatorischer Schaden plausibel?
  • Wurden mildere Mittel bereits geprüft?
  • Ist das Ziel klar definiert – Abmahnung, Kündigung, Schadensersatz oder Prävention?
  • Besteht ein Verdacht, der über ein bloßes Bauchgefühl hinausgeht?

Häufige Fehler, die Beweise entwerten

  • Überwachung ohne dokumentierten, konkreten Anlass
  • Zu breiter oder zu langer Einsatz ohne Zweckbindung
  • Einsatz unzulässiger Mittel (Keylogger, Abhörmaßnahmen)
  • Vermischung von Annahmen und Tatsachen in internen Protokollen
  • Fehlende Abstimmung mit einem Rechtsanwalt vor Beginn

Warum Detektei Schiesser: Arbeitsprinzipien, die in sensiblen Fällen zählen

 

Rechtskonformität als Leitlinie

Wenn eine Maßnahme nicht zulässig ist, sagen wir das offen – bevor Kosten entstehen und Risiken eingegangen werden.

Diskretion & geringe Betriebsstörung

Personalüberwachung funktioniert nur unbemerkt. Wir arbeiten unauffällig und stimmen Kommunikationswege individuell ab.

Fakten statt Vermutungen

Unsere Berichte trennen konsequent Beobachtung und Bewertung – nachvollziehbar und verwertbar in arbeits-, zivil- oder strafrechtlichen Kontexten.

Bundesweite Einsätze

Sitz in Adelsried bei Augsburg, Einsätze in ganz Deutschland – über eigenes Team und bei Bedarf Partnernetzwerke und Verbände.

FAQ zur Personalüberwachung

 
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Es muss ein konkreter, auf Tatsachen gestützter Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung oder Straftat vorliegen. Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein, und mildere Mittel müssen zuvor geprüft worden sein. Anlasslose Überwachung ist nicht zulässig.
Ein Verdacht ist konkret genug, wenn er auf dokumentierbaren Tatsachen beruht – etwa auffälligen Mustern, Zeugenhinweisen, Unstimmigkeiten in Abrechnungen oder wiederkehrenden Unregelmäßigkeiten. Ein reines Bauchgefühl oder pauschales Misstrauen reicht nicht aus.
Bei reiner persönlicher Observation ohne technische Überwachungsmittel ist nach BAG-Rechtsprechung grundsätzlich keine Mitbestimmung erforderlich. Sobald technische Mittel wie GPS, Kameras oder Tracking-Software eingesetzt werden, besteht Mitbestimmungspflicht – auch wenn die Maßnahme an eine externe Detektei ausgelagert wird.
Ein DSGVO-Verstoß führt nicht automatisch zum Beweisverwertungsverbot. Das BAG wägt im Einzelfall ab. Rechtskonform erhobene Beweise mit dokumentiertem Anlass, klarer Zweckbindung und sauberer Dokumentationsstruktur haben deutlich bessere Chancen auf Verwertung.
Technische Überwachung am Arbeitsplatz (Videoüberwachung, IT-Monitoring) hat eigene rechtliche Anforderungen und oft Mitbestimmungspflicht. Eine Detektei-Personalüberwachung liegt der Schwerpunkt auf Observation im Außenbereich, Recherchen und digitalen Analysen – als anlassbezogene externe Ermittlung bei konkretem Verdacht.
Das variiert stark – von einem gezielten Einzeleinsatz bis zu mehrtägiger Observation. Die Dauer richtet sich nach Verdacht, Ziel und Verhältnismäßigkeit. Wir planen gestuft: kurze Prüfung, bei Verdichtung gezielte Verlängerung. Kosten und Zeitrahmen besprechen wir transparent im Vorfeld.
Auch ein Negativbefund ist ein Ergebnis – er schafft Klarheit und bewahrt Sie vor voreiligen Schritten. Erhobene Daten werden nach Abschluss datenschutzkonform gelöscht. Wer auf Basis einer sauberen Ermittlung entscheidet, schützt sich vor Schadensersatzansprüchen zu Unrecht Beschuldigter.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen: Der Einsatz war anlassbezogen und erforderlich, der Verdacht hat sich bestätigt, der Arbeitnehmer hat vorsätzlich pflichtwidrig gehandelt, und die Kosten sind angemessen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, sollte rechtlich geprüft werden (BAG, 26.09.2013 – 8 AZR 1026/12).

Schildern Sie uns Ihre Situation – vertraulich und unverbindlich.

Wir geben eine erste Einschätzung, ob und welche Maßnahmen sinnvoll sind – kostenlos und diskret. Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. In konkreten Fällen empfehlen wir die Abstimmung mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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