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25 Jahre Detektei Schiesser

Detektei Schiesser Augsburg

Vorgehen der Wirtschaftsdetektei Schiesser bei Diebstahl-Verdacht

Die Arbeitnehmer sind in jedem Unternehmen einer der wichtigsten Faktoren für den Erfolg. Allerdings können sie unter Umständen auch den Ruin ihres Arbeitgebers bedeuten, nämlich dann, wenn sie einen Diebstahl am anderen begehen. Haben Sie den Verdacht, dass in Ihrem Unternehmen ein Diebstahl begangen wurde? Dann sollten Sie die Detektei Schiesser mit der Observierung bzw. Ermittlung Ihrer Mitarbeiter beauftragen.

 

Was tun bei Verdacht auf Diebstahl?

Ein Diebstahl-Verdacht kann sich schnell erhärten. Dies gilt immer dann, wenn große Inventurdifferenzen auftreten und die Lagerbestände regelmäßig nicht stimmen. Einen Diebstahl kann natürlich nicht nur ein Mitarbeiter begehen, auch Kunden im Ladengeschäft lassen Waren mitgehen. Einem Diebstahl durch Kunden kann insbesondere durch den Einsatz eines Ladendetektives vorgebeugt werden. Unsere Ermittler stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung. Sie wurden speziell für diesen Einsatzzweck ausgebildet, sodass sie die Vorgehensweise eines Täters kennen.

 

Was passiert bei Diebstahl am Arbeitsplatz?

Wenn Sie verhindern möchten, dass Ihre Mitarbeiter einen Diebstahl begehen, sollten Sie sich ebenfalls mit unseren Sachbearbeitern in Verbindung setzen. Unsere Detektive schleusen sich in Ihren Betrieb ein, beobachten ihre „Kollegen“ und finden so heraus, wer für die Diebstähle in Ihrem Unternehmen verantwortlich ist. Früher oder später werden wir den Täter dingfest machen. Wir sorgen dafür, dass Sie bei einem etwaigen Arbeitsgerichts- oder Zivilgerichtsprozess passende Beweise vorlegen können.

 

Was zählt als „geklaut“?

Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl. Das Gesetz unterscheidet zwischen einfachem, versuchtem sowie schwerem Diebstahl. Für den Arbeitgeber ist es interessant zu wissen, dass gemäß deutschem Strafrecht schon der Versuch, einen Diebstahl zu begehen, strafbar ist. Auch dies kann zur Anzeige gebracht werden.

 

Welche Strafe droht bei Diebstahl am Arbeitsplatz?

Die Entwendung fremden Eigentums wird bestraft. Dies gilt selbstverständlich auch am Arbeitsplatz. Die Höhe der Strafe ist durch den Gesetzgeber festgelegt. Je nach Schwere der Straftat sieht das Strafgesetzbuch zum einen Geld- und zum anderen Freiheitsstrafen vor. Für den Arbeitnehmer gilt außerdem: Da die Rechtsprechung die Eigentumsrechte in hohem Maße schützt, führen selbst kleinere Diebstähle meist zu einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung.

 

Wie kann man einen Diebstahl beweisen?
Ermittlungen durch Detektive bei Diebstahl-Verdacht.

Setzen Sie bei Verdacht auf Diebstahl einen Detektiv ein

Versuchen Sie nicht, selbst nach einer Lösung zu suchen, sondern nehmen Sie die Hilfe unserer Privatdetektei in Anspruch. Ein Diebstahl wird heute sehr oft nicht mehr spontan begangen, sondern von langer Hand geplant. Unsere Privatdetektive sind daher darauf geschult, schnell zu reagieren und einzugreifen, wenn sie Anzeichen für einen bevorstehenden Diebstahl erkennen. Der Täter wird sofort dingfest gemacht, bevor er dem Unternehmen weitere Schäden zufügen kann. Dabei gehen unsere Ermittler so diskret wie möglich vor, damit im Optimalfall weder andere Kunden noch Ihre Mitarbeiter etwas von dem vereitelten Diebstahl mitbekommen. 

 

Hegen auch Sie einen Diebstahl-Verdacht?
Dann sollten Sie die Wirtschaftsdetektei Schiesser kontaktieren und einen unserer Sachbearbeiter zur Diebstahl-Prävention heranziehen.

 


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