Observierung "krankgeschriebener" Arbeitnehmer
Wird ein krankgeschriebener Arbeitnehmer berechtigt eines vertragswidrigen Verhaltens verdächtigt, darf der Arbeitgeber ihn observieren lassen und ihm die Kosten auferlegen.
Urteil des LAG Rheinland-Pfalz, Az. 5 Sa 540/99