Wenn eine Privatperson einen konkreten Verdacht hegt und infolgedessen einen Privatdetektiv mit der Aufklärung beauftragt, können die Detektivkosten auch privat abgesetzt werden.
Urteil eines AG in Hessen, Az. 8 K 3370/88
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Wenn eine Privatperson einen konkreten Verdacht hegt und infolgedessen einen Privatdetektiv mit der Aufklärung beauftragt, können die Detektivkosten auch privat abgesetzt werden.
Urteil eines AG in Hessen, Az. 8 K 3370/88